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Mündlicher Ausgleich eines
nicht bestandenen FachES

Die Gewichtung für einen möglichen Ausgleich lautet: Die schriftliche Leistung zählt zwei Drittel, die mündliche Leistung zählt ein Drittel.

 

Beispiel: Der Prüfungskandidat hat im Fach "Rechnungswesen" 46 Punkte erzielt und ist berechtigt, dies mündlich auszugleichen.

 

Ergebnis: Er muss im mündlichen mindestens 58 Punkte erzielen.

Übersicht und allgemeine Berechnungsformel

Ausgleich mdl Prüfung.jpg

Erster Schritt: Schriftliches Ergebnis mit zwei multiplizieren (46 × 2 gleich 92)

 

Zweiter Schritt: Dieses Ergebnis von 150 abziehen (150 - 92 gleich 58)

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